Länder
Es gibt keine einheitliche europäische Zahl. Die Spanne reicht von einem Jahr in Frankreich bis zu zehn in Polen, und in manchen Ländern beginnt die Frist nicht einmal am selben Zeitpunkt. Wer Beschäftigte in mehr als einem Land hat, sollte das kennen.
Deutschland — Arbeitszeiterfassung in Deutschland: Pflichten und Aufbewahrung
Arbeitszeiterfassung in Deutschland: § 17 Abs. 2 MiLoG, zwei Jahre Aufbewahrung, und warum die Pausenregeln des ArbZG etwas anderes sind als die Aufzeichnungspflicht.
Österreich — Arbeitszeitaufzeichnungen in Österreich: § 26 AZG
Arbeitszeitaufzeichnungen in Österreich: § 26 Arbeitszeitgesetz, ein Jahr Aufbewahrung im Regelfall und zwei Jahre für Jugendliche und Lenker.